FAQ´S:
ALLE FRAGEN UND ANTWORTEN

Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen – deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, Abläufe und Ihren Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden.

Wie erkenne ich, dass mein Rezept noch gültig ist?

Bei gesetzlich versicherten Patient:innen muss die erste Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung erfolgen und innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Patient:innen, denen ein Privatrezept vorliegt, sind nicht an die 28-Tage-Frist bis zum Behandlungsbeginn gebunden. Bei einer Behandlungsserie darf eine Unterbrechung in der Regel nicht länger als 28 Tage dauern.

Was steht auf dem Physiotherapierezept und wie deute ich die Abkürzung richtig?

Auf Ihrem Physiotherapie-Rezept (offiziell: Heilmittelverordnung) finden Sie eine Reihe von Angaben und Abkürzungen, die auf den ersten Blick verwirrend wirken können. Wir erklären Ihnen, was die wichtigsten Felder bedeuten.



Heilmittel & Abkürzungen
Das verordnete Heilmittel ist meist als Abkürzung angegeben. Die häufigsten sind:

  • KG – Krankengymnastik
  • KGG – Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
  • MT – Manuelle Therapie
  • MLD – Manuelle Lymphdrainage
  • KMT – Klassische Massagetherapie
  • ET – Elektrotherapie
  • US – Ultraschall

Anzahl der Behandlungen
Die verordnete Einheitenzahl gibt an, wie viele Behandlungen durchgeführt werden sollen – in der Regel zwischen 6 und 10 Einheiten.

Wie hoch sind die gesetzlichen Zuzahlungen bei GKV Versicherten?

Gesetzlich versicherte Patient:innen (GKV) ab dem 18. Lebensjahr haben – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt – eine Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes an Physio Revital zu leisten. Wir handeln diesbezüglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Die Befreiung von der Zuzahlung kann bei der eigenen Krankenkasse beantragt werden und wird voraussichtlich in folgenden Fällen gewährt: bei Patient:innen, deren Zuzahlung 2 % des Bruttojahreseinkommens übersteigt, sowie bei einer diagnostizierten chronischen Erkrankung, bei der die Grenze bei 1 % des Bruttojahreseinkommens liegt. Patient:innen unter 18 Jahren sind ebenfalls von der Zuzahlung befreit.

Wie lange dauert ein Behandlungstermin?

Die Behandlungszeit ist durch die gesetzlichen Vorgaben Ihrer Krankenkasse geregelt. Die Dauer für Behandlungen wie Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Klassische Massagetherapie (KMT) beträgt in der Regel zwischen 15 und 20 Minuten.
In diese Zeit fallen nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch das An- und Auskleiden, die Befunderhebung, die Dokumentation, die Lagerung sowie bei Bedarf die Vorbereitung für eine Elektrotherapie oder das Einpacken mit einer Moorpackung.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Therapiebericht wünscht, erstellt Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut diesen im Rahmen der letzten Behandlungseinheit.
Damit wir Sie bestmöglich behandeln können, führen wir beim ersten Termin immer eine ausführliche Befunderhebung durch – denn nur wenn wir Ihre Beschwerden genau verstehen, können wir Ihre Behandlung gezielt und wirkungsvoll planen.


Was passiert, wenn ich einen Termin kurzfristig absage?

Falls ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.

Bei einer Absage nach dieser Frist oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar berechnet, da der Termin kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn Sie selbst eine Ersatzperson stellen oder sich kurzfristig jemand von unserer Warteliste findet.

Wir möchten an dieser Stelle transparent darauf hinweisen, dass physiotherapeutische Leistungen in Deutschland nach wie vor unterdurchschnittlich vergütet werden – und das in einem Berufsfeld, in dem qualifizierte Fachkräfte bereits heute schwer zu finden sind. Uns ist es wichtig, unser Team fair und angemessen zu entlohnen, um auch künftig eine hochwertige Versorgung für Sie sicherstellen zu können. Ausgefallene Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, können von den Krankenkassen nicht erstattet werden und gehen daher vollständig zulasten der Praxis. Das Ausfallhonorar dient uns nicht als Einnahmequelle, sondern hilft uns, einen Teil der entstehenden Kosten zu decken und unsere Mitarbeiter:innen fair zu bezahlen.

Wir bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis.


Es gelten folgende Ausfallhonorare:


  • 20 Minuten Behandlung: 33 €
  • 40 Minuten Behandlung: 60 €
  • 60 Minuten Behandlung: 90 €

Gibt es Parkmöglichkeiten und ist die Praxis barrierefrei?

Kostenlose Parkplätze für unsere Patient:innen befinden sich direkt vor dem Eingang auf dem Hof. Sie können den Eingang des Hauses direkt nutzen. Die Praxis ist barrierefrei ausgestattet.

Sie bekommen kein Rezept mehr, was können Sie tun?

Da wir über die Zusatzqualifikation als sektorale Heilpraktiker verfügen, können Sie Ihre Behandlung auch ohne ärztliches Rezept bei uns fortsetzen. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besitzen, lohnt es sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Behandlung ganz oder teilweise übernommen wird.
In diesem Fall rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, und Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre physiotherapeutische Behandlung nach einer gestellten Diagnose – also nachdem Sie ein Rezept erhalten haben – als präventive Maßnahme bei uns fortzuführen, wenn Sie Ihre Gesundheit langfristig stärken möchten.

Was ist eine Blankoverordnung?

Die Blankoverordnung wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt. Als Physiotherapeuten wählen wir eigenständig das geeignete Heilmittel, die Anzahl der Behandlungseinheiten sowie die Behandlungsfrequenz aus.

  • Das Heilmittelbudget Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes wird durch das Ausstellen einer Blankoverordnung nicht belastet – die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit liegt bei uns als Physiotherapiepraxis.
  • Aktuell können Blankoverordnungen für Diagnosen im Bereich des Schultergelenks ausgestellt werden.
  • Da wir die Anzahl der Behandlungseinheiten eigenständig festlegen, richtet sich auch die Zuzahlung nach der tatsächlichen Anzahl der Termine: Pro Verordnung fallen 10 € zuzüglich 10 % des jeweiligen Rezeptwertes an – dieser kann je nach Umfang der Behandlung variieren.